Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Gerne erklären wir im Folgenden, den Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung (nachfolgend VFE genannt). VFE ist das Entgelt, das für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit anfällt. Banken nutzen auch häufig die Begriffe Aufhebungsentgelt, Entschädigungsentgelt oder Nichtabnahmeentschädigung. Gemeint ist jeweils das Gleiche.

Die VFE kann immer nur bei der Kündigung von Festzinsdarlehen entstehen.

Denn bei einem Festzinsdarlehen verpflichtet sich der Darlehensgeber, die Zinsen über den vertraglich vereinbarten Zinsfestschreibungszeitraum unverändert zu lassen.

Bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens entsteht der Bank ein sogenannter Refinanzierungsschaden, als auch ein Margenschaden. Denn die Bank kann nicht vorzeitig die zur Refinanzierung verwendeten Einlagen zurückgewähren.

Dies zusammen ist, einfach gesagt, der Schaden, der der Bank entsteht, wenn das Darlehen bis zum Laufzeitende mit dem ursprünglich vereinbarten Zinssatz weiter geführt werden würde.

Da bis zum Jahr 2010 sehr hohe Darlehenszinsen bestanden (ca. 5 %) und aktuell ein geringer Wiederanlagezins besteht, ist es so, dass Darlehensnehmer aktuell bei vorzeitiger Rückzahlung ihres Darlehens eine exorbitant hohe VFE zahlen „müssten“. Leider ist es auch so, dass die VFE in Deutschland im europäischen Vergleich an allererster Stelle steht. In keinem anderen Land in Europa muss ein Darlehensnehmer für die vorzeitige Ablösung eine so hohe VFE zahlen.

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