Was muss ich für Leistungen der MAXIMUM IUS GmbH bezahlen?

Bei uns zahlen Sie nichts, ohne dass wir erfolgreich für Sie sind. Im Erfolgsfall, und das bedeutet, wenn Sie Zinsen einsparen, zahlen Sie uns eine Erfolgsbeteiligung. Diese liegt in der Regel bei 34,5 %. Berechnet wird die Erfolgsbeteiligung von der Höhe der eingesparten Zinsen bis zum Zeitpunkt des Sonderkündigungsrechts gemäß § 489 BGB (10,5 Jahre ab Abschluss des Darlehensvertrages. Das heißt an einem Beispiel gerechnet: 10.000,00 € Zinsersparnis hat die MAXIUMUM IUS GmbH respektive unsere Vertragsanwälte für Sie eingespart. Dann würde die MAXIMUM IUS GmbH als Honorar 3.450,00 € erhalten, wenn dieser Erfolg in der außergerichtlichen Tätigkeit zu Stande gekommen ist. Sollte eine Klage notwendig geworden sein und der Widerruf durch Urteil rechtskräftig festgestellt werden müssen, dann würde die MAXIMUM IUS GmbH eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 50 % berechnen.

Im Gegenzug müssen Sie nichts bezahlen, wenn unsere Vertragsanwälte für Sie nichts erreichen und gerichtlich unterliegen. In diesem Fall zahlt die MAXIMUM IUS GmbH Ihre Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Bank und auch die Gerichtskosten. In einem solchen Fall, unterstellt das Darlehen valutiert in einer Höhe von 200.000,00 €, würde die MAXIMUM IUS GmbH für Sie ca. 17.000,00 € für die erste Instanz zahlen müssen.
Das Risiko eines negativen Prozessausganges trägt die MAXIMUM IUS GmbH und nicht Sie. Aus diesem Grund können Sie nur gewinnen. Wenn Sie gewinnen, dann lassen Sie die MAXIMUM IUS GmbH daran teilhaben. Das ist eine faire Vereinbarung und lässt Sie so oder so als Gewinner dastehen. Sie können nicht verlieren.

Das Erfolgshonorar kann bei einer Anschlussfinanzierung bequem mitfinanziert werden, so dass Sie nicht an Ihre Barreserven gehen müssen.

Rechnen Sie bitte auch anhand unseres Vorfälligkeits- und Zinsersparnisrechners Ihren Vorteil bei einer Umschuldung bei aktueller Zinslage nach. Sie werden feststellen, dass Sie hohe Summen sparen.

Beispielrechnung:

An einem Beispiel erklären wir, welche Kosten für Sie anfallen bei Beauftragung der MAXIMUM IUS GmbH als Rechtsstreitfinanzierer oder wenn Sie direkt nur einen Anwalt beauftragen:

Der Anwalt berechnet bei einem Darlehensbetrag von 200.000 € ca. 4.000,00 € für die außergerichtliche Tätigkeit, wenn er keinen Erfolg hat. Diese Kosten müssen Sie also zahlen, obwohl der Anwalt für Sie keinen Erfolg verhandeln konnte.
Wenn der Anwalt außergerichtlich einen Erfolg verhandeln konnte (komplette Einsparung der Vorfälligkeitsentschädigung), dann berechnet er ca. 8.000,00 €.

Im Vergleich dazu würde die MAXIMUM IUS GmbH (unterstellt die Höhe der Zinsersparnis sei 12.000,00 €),  4.140,00 € erhalten und dies nur im Erfolgsfall. Der Anwalt hingegen erhält 8.000,00 € und Sie haben das Kostenrisiko in Höhe von 4.000,00 €, wenn der Anwalt keinen Erfolg erreicht.

Fazit:

Hat der Anwalt keinen Erfolg, zahlen Sie 4.000,00€ von Ihrem schwer verdienten Geld und 8.000,00€ bei Erfolg.
Die MAXIMUM IUS GmbH erhält bei Misserfolg gar nichts und nur im Erfolgsfall 4.140,00 € Sie verlieren nichts und können nur gewinnen. Sie gehen in jedem Fall als Gewinner hervor.

Gerne erläutern wir Ihnen telefonisch diese komplizierte Vergleichsrechnung. Wählen Sie einfach und bequem unsere

Info-Hotline: 0511 – 132 20 70

Wir freuen uns, Ihnen weiter helfen zu können

Ihr MAXIMUM IUS Team

 

Category: Häufige Fragen

← Häufige Fragen